Abschlussbericht Enquetekommission Landtag Niedersachsen: Für eine qualitativ hochwertige und wohnortnahe medizinische Versorgung

Foto: Pixabay @ falco

Die Krankenhausplanung in Deutschland obliegt den Bundesländern – ebenso die bestandserhaltenden Maßnahmen sowie deren Investitionen. Mittel für den laufenden Betrieb (Personal, medizinisches Material etc.) kommt von den Leistungsträgern – gesetzliche und private Krankenversicherungen. So einfach, so klar. In Wirklichkeit ist es komplizierter. In Wirklichkeit schieben Kliniken in Deutschland einen riesigen Berg an Investitionen vor sich her. Laut  Investitionsanalyse 2019 des GKV-Spitzenverbandes lag die Summe bei über sechs Mrd. Euro. Davon konnten die Länder gerade einmal die Hälfte stämmen.

Die Partner für Wasser weisen seit Jahren (u.a. Studie 2016) darauf hin, dass fehlende Investitionsmittel nicht zur völligen Vernachlässigung der Trinkwasserhygiene in diesen wichtigen Einrichtungen der öffentlichen Daseinsvorsorge kommen darf.

Im Ergebnis führten die knappen Ländermittel 2020 u.a. zum Krankenhauszukunftsgesetz, wo der Bund Fördermittel i.H. von insgesamt 4,3 Mrd. Euro angekündigt hat. Ein Schwerpunkt hierbei ist die Digitalisierung. Der Enquete-Bericht aus Niedersachsen orientiert sich an dem insgesamt vorhandenen Engpass und versucht, für die Zukunft neu zu ordnen und Schwerpunkte zu bilden.

Vertreter der Partner für Wasser haben diese Themen 2019 vor Ort mit der langjähren Regierungspartei und jetzigen CDU-Opposition besprochen. Herausgekommen ist eine parlamentarische Anfrage inkl. Antwort der Landesregierung, wo nach wie vor viele Punkte der Bearbeitung harren.

Inhalte des Abschlussberichtes:

  • Die Enquetekommission hat festgestellt, dass Krankenhäuser einen zentralen Stellenwert bei der Ge­sundheitsversorgung der Bevölkerung haben.
  • Einige Leistungen der rund 170 Krankenhäuser des Landes sollen konzentriert und die Kliniken dann in die drei Stufen Grund-, Schwerpunkt- und Maximalversorger einsortiert werden.
  • Die Grünen fordern eine Verdopplung der Krankenhausfinanzierung auf 520 Millionen Euro im Jahr.
  • Die FDP mahnt an, die regionalen Gesundheitszentren dürften nicht stärker öffentlich geför­dert werden als andere Versorger.
  • Klares Bekenntnis zu einer verbesserten Investitionsfinanzierung
  • In der nächsten Wahlperiode müssen Neubauvorhaben rechtssicher gegenfinanziert werden
  • Forderungen nach einer strukturellen Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes

Seit dem 04.03.2021 ist in Nordrhein-Westfalen das „Dritte Gesetz zur Änderung des Krankenhausgestaltungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen“ in Kraft. Hier geht es um die Änderung der Krankenhausplanung anhand eines entsprechenden Gutachtens: Link

Quelle: 

Abschlussbericht der parlamentarischen Enquete-Kommission vom 22.02.2021 (LT-Drucksache: 18/8650, PDF, 335 S.): Link
Pressemitteilung GKV-Spitzenverband vom 21.03.2019: Link


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