Betreiber einer Trinkwasser-Installation – Diese Pflichten sind für Sie einzuhalten

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Die Pflichten, die mit haustechnischen Anlagen wie der Trinkwasser-Installation einhergehen, sind vielen Vermietern und Hauseigentümern häufig nicht zur Gänze bekannt. Die Vernachlässigung der Pflichten als Betreiber einer Trinkwasser-Installation kann jedoch erhebliche Risiken und Folgen nach sich ziehen. Regelwerke wie die Trinkwasserverordnung, aber auch das Gesetzbuch schreiben vor, an welche Pflichten sich Betreiber einer Trinkwasser-Installation zu halten haben. In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, worauf es dabei ankommt.

Verantwortliche einer Trinkwasser-Installation

Wer genau ist für die Betreibung der Trinkwasser-Installationen in Gebäuden eigentlich verantwortlich? Laut der Trinkwasserverordnung ist der Betreiber einer Wasserversorgungsanlage – und somit auch der Trinkwasser-Installation – dafür zuständig, diese ordnungsgemäß zu betreiben. Sprich: Bei selbst genutztem Wohneigentum ist der Eigentümer und bei vermietetem Eigentum der Verwalter oder Vermieter dafür zuständig.

Pflichten der Betreiber

Der Betreiber einer Trinkwasser-Installation ist in erster Linie dafür verantwortlich, dass das Trinkwasser auf dem Weg vom Wasserzähler bis hin zu den Zapfstellen im Gebäude den Anforderungen der Trinkwasserverordnung entspricht und die dort angegebenen Grenzwerte eingehalten werden. Hier ein Überblick über die allgemeinen Pflichten:

  1. Errichtung der Trinkwasser-Installation

Die Pflichten beginnen bereits bei der Planung und Installation. Hier sollten Betreiber und Eigentümer darauf achten, dass nur geprüfte Armaturen, Rohre, Verbinder sowie Wasseraufbereiter installiert werden, die den Anforderungen entsprechen. Auch sollte die Installation nur von einer Fachfirma ausgeführt werden. Eine falsche Installation und Planung sowie ungeeignete Werkstoffe können später zu einer Verkeimung Ihrer Trinkwasser-Installation und somit zu erheblichen Gesundheitsrisiken, beispielsweise durch Legionellen oder Pseudomonaden, führen.

  1. Bestimmungsgemäßer Betrieb und Instandhaltung

Um Gefahren zu vermeiden, muss der Betreiber darauf achten, dass ein bestimmungsgemäßer Betrieb der Trinkwasser-Installation vonstattengeht. Das heißt: Ein regelmäßiger und vollständiger Austausch des Trinkwassers muss an allen Entnahmestellen erfolgen und die Anlage muss in einem ordnungsgemäßen Zustand erhalten und vor negativen Einflüssen bewahrt werden. Hier tragen die Betreiber auch eine wichtige Informationspflicht gegenüber den Nutzern. Diese müssen über die Risiken von Stagnation und die regelmäßige Nutzung von Entnahmestellen hingewiesen werden.

  1. Regelmäßige Wartung

Der Betreiber einer Trinkwasser-Installation ist zudem dafür verantwortlich, dass Inspektionen und Wartungen der Anlagen regelmäßig durchgeführt werden. Je nach Größe der Anlage müssen routinemäßige und umfassende Kontrollen der Trinkwasserqualität in bestimmten Abständen erfolgen. Diese richten sich nach der abgegebenen Wassermenge in m³/Tag im Laufe eines Jahres. Laut der Trinkwasserverordnung ist seit Ende 2012 die regelmäßige Überprüfung auf Legionellen für größere Gebäude außerdem Pflicht. Dabei gilt es auch, Aufzeichnungen über die Qualität zu führen, die Untersuchungsergebnisse an die zuständige Behörde zu übermitteln und die Aufzeichnungen aufzubewahren.

  1. Pflichten bei Verunreinigungen

Sollte bei der Untersuchung das Trinkwasser nicht den mikrobiologischen und chemischen Anforderungen der Trinkwasserverordnung entsprechen, muss der Betreiber entsprechende Maßnahmen ergreifen. Dabei muss er die Abnehmer über die Trinkwasserqualität und etwaige Vorsichtsmaßnahmen informieren sowie alle notwendigen Informationen an die zuständige Behörde übermitteln. Seit 2013 müssen Betreiber zudem die Verbraucher informieren, wenn noch Bleirohre in der Trinkwasseranlage vorhanden sind. Der Grenzwert wurde auf 0,010 mg/l gesenkt, der nur eingehalten werden kann, wenn alle vorhandenen Bleirohre entfernt werden.

  1. Folgen bei Nichteinhaltung der Betreiberpflichten

Eigentümern, die vorsätzlich oder fahrlässig Trinkwasser für die Öffentlichkeit oder aus einer gewerblichen Tätigkeit abgeben, drohen entsprechende Strafen. Laut dem Infektionsschutzgesetz können dabei bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe drohen. Auch wenn gegen einzelne Regelungen der Trinkwasserverordnung verstoßen wird, kann eine Geldstraße bis zu 25.000 Euro die Folge sein.

Das ist ein Gastbeitrag des PfW-Partners acb activ consult berlin GmbH. Verantwortlich für den Text: Geschäftsführer Jörg Drachholtz-Lebedies

Studie „Zukunftsstrategie Trinkwasser“ sieht Handlungsbedarf im Gebäudesektor

Gesundes und sauberes Trinkwasser ist lebenswichtig. Zwar zeichnet Trinkwasser in Deutschland eine hohe Qualität aus, selbstverständlich ist dies jedoch nicht. Damit das Wasser so genießbar ist, wie wir es gewohnt sind, sind große Anstrengungen notwendig. Und das gilt nicht nur für die Wasserversorgung, also vom Wasserwerk bis zum Hausanschluss, sondern auch für die Wasserverteilung im Haus selbst. In Gebäuden muss viel unternommen werden, damit sich Bakterien wie Legionellen nicht vermehren. Dafür müssen vor allem zwei Faktoren gewährleistet werden: Das Wasser in den Leitungen darf nicht stagnieren und die Temperatur muss stimmen: Die Temperatur von Kaltwasser darf nicht über 25 Grad, Warmwasser muss konstant über 55 Grad liegen. Das kostet viel Energie. Bereits heute ist die Trinkwassererwärmung nach der Raumwärme der größte Energieverbraucher und gehört damit zu den größten CO2-Verursachern im Gebäude. Gleichzeitig führt die Erwärmung des Weltklimas zu mehr Wasserknappheit – auch in Deutschland.

Wollen wir unsere Zukunft also klimafreundlich und nachhaltig gestalten und den Bedarf an qualitativ hochwertigem Wasser auch zukünftig decken, brauchen wir innovative Technologien, die Trinkwasserqualität sicherstellen und gleichzeitig den hohen Energieverbrauch in Gebäuden senken. Dafür muss die Politik entsprechende Weichen stellen. Nur so kann die gewohnt hohe Trinkwasserqualität im Rahmen der ambitionierten deutschen Klima- und Nachhaltigkeitsziele auch in Zukunft sichergestellt werden.

Zu diesem Ergebnis kommt auch die Studie „Zukunftsstrategie Trinkwasser“  des Handelsblatt Research Institute (HRI) in Patenschaft mit Viega. Sie knüpft an die 2021 vom Bundesumweltministerium vorgestellte Nationale Wasserstrategie an und  erweitert diese mit dem Ziel, die Anforderungen an die Trinkwasserhygiene noch besser mit den Zielen des Klimaschutzes zu vereinbaren.

Dass Energiesparen nicht zu Lasten von Trinkwasserhygiene gehen darf, zeigt ein Blick in die Statistik: Schon heute führen Bakterien wie Legionellen in Deutschland jährlich zu schweren Erkrankungen von bis zu 30.000 Menschen. Alarmierende Fakten, gerade auch vor dem Hintergrund des demographischen Wandels. Denn mit zunehmendem Alter steigt das Risiko, an einer Legionellose, eine schwere Form der Lungenentzündung, zu erkranken.

Um Klima- und Gesundheitsschutz unter einen Hut zu bringen, empfiehlt die Studie u.a. ein verpflichtendes Trinkwasserhygienekonzept analog zum Brandschutzkonzept für Bauherren und Betreiber, das Fördern innovativer digitaler Technologie bei Trinkwassersystemen sowie beim Bau und Betrieb von Gebäuden und regelmäßigere sowie gezieltere Überwachung.

„Derzeit wird sehr viel an klimafreundlichen und nachhaltigen Lösungen für Trinkwasserhygiene geforscht und gearbeitet“, erläutert Ralf Baginski von Viega und weist auf damit verbundene Chancen hin: „Mit Hilfe der Politik kann Deutschland bei diesen Technologien eine Vorreiterrolle einnehmen. Damit kann Trinkwasser zu einem wichtigen Wirtschaftsfaktor werden. Das sind echte Chancen für den Standort.“

 

Weitere Informationen zur Zukunftsstrategie Trinkwasser finden sich hier.

Die gesamte Studie steht hier zum Download zur Verfügung.

Klares Profil, klare Botschaften

Sensibilisierung für Trinkwasserhygiene als neutrale Instanz

Die Partner für Wasser haben sich vor sechs Jahren ganz bewusst unter dem Aspekt der Neutralität in Berlin gegründet. Die Organisation spricht zweifelsohne im Interesse der Mitglieder. Sie ist aber keinem Produkthersteller oder Dienstleistungsanbietet in irgendeiner Form verpflichtet. Das schafft eine breite Akzeptanz bei den Adressaten in der Politik. Dazu erklärt der Vorsitzende Joachim Stücke:

„Unser Alleinstellungsmerkmal ist, dass wir beste Zugänge zu den unterschiedlichsten politischen Gremien und Entscheidern pflegen. Unsere Neutralität als Verein „Partner für Wasser“ ermöglicht es, relevante und branchenpolitische Themen unabhängig der bestehenden Verbandsstrukturen an den richtigen Stellen zu platzieren.“

Der stellvertretende Vorsitzende, Daniel Friedrich, ergänzt und betont ebenfalls die politische Komponente der PfW: „Alle Beteiligten ziehen am gleichen Strang für eine optimale Trinkwasserhygiene für die Nutzer und Nutzerinnen. Das sind die Betreiber, das ist die Industrie und das sind politisch Verantwortliche. Für uns als Industrie ist es wichtig, dass Regulierung ebenfalls bestmöglich auf das Ziel einer optimalen Trinkwasserhygiene einzahlt. Diesen Prozess über eine Organisation wie Partner für Wasser mit unabhängiger Expertise begleiten zu können, schätze ich sehr.“

Siehe dazu auch die Pressemitteilung auf dieser Seite

Zusammenfassung PfW-WebTalk mit Blue Safety am 8.9.20

Foto: Blue Safety GmbH

Im WebTalk Recht der Partner für Wasser am 8.9.2020 ging es um das Thema: „Haftungsrisiken in der Trinkwasserhygiene als Betreiber vorbeugen“. Fachreferent war Hannes Heidorn, Head of Legal beim PfW-Mitglied Blue Safety GmbH. Der Vorsitzende der PfW, Joachim Stücke, hat den Talk inhaltlich begleitet und Fabian Haun hat moderiert.

Trinkwasserhygiene ist in der anhaltenden Coronakrise wichtiger denn je. Ganz besonders in Einrichtungen der öffentlichen Daseinsvorsorge, wie Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen aber auch in Schulen und Kindergärten. Für die Betreiber der dortigen Trinkwasserinstallation ein Grund mehr, sich mit den trinkwasserrechtlichen Vorgaben und Prüfvorschriften auseinanderzusetzen.

Diese Fragen wurden im Kern adressiert:

  • Was folgt aus der Coronakrise für die trinkwasserrechtlichen Schadensersatz-/Haftungsrisiken der Betreiber von Krankenhäusern und Pflegeheimen?
  • Worauf sollten Gesundheitsämter bei den Prüfvorschriften nach einem längeren Stillstand von Trinkwasseranlagen achten?
  • Was bedeutet das Minimierungsgebot in der Trinkwasserverordnung für die Legionellenproblematik?
  • Welche politischen Forderungen sollten aus der aktuellen Lage resultieren?

Aktueller könnten das Thema Trinkwasserhygiene und die daraus resultierenden Haftungsrisiken für die Betreiber von Zahnarztpraxen und Gesundheitseinrichtungen gar nicht sein. Die Corona-Pandemie und der damit einhergehende Lockdown sorgten dort für längere Stillstandszeiten der Trinkwasserinstallationen. Das Problem: Wasser muss fließen, andernfalls bilden sich Biofilme und damit Wasserkeime wie Legionellen und Pseudomonas aeruginosa. Eine Gefahr für die Gesundheit und Rechtssicherheit.

Warum sind Trinkwasserinstallationen so anfällig für mikrobielle Kontaminationen? Zum einen kommt das Wasser nicht steril von den Stadtwerken, sondern lediglich keimarm. Das ist normal und auch vollkommen in Ordnung. Eingetragene Keime können sich jedoch – insbesondere bei längeren Stillstandszeiten oder Missachtung des Hygieneplans – vermehren. Des Weiteren kann eine erhöhte Keimzahl auch durch eine retrograde Kontamination der Hausinstallation oder die Einbringung von außen etwa durch Baumaßnahmen entstehen.

Folgen mikrobieller Kontaminationen: rechtlich wie finanziell schädlich

Unabhängig von der Herkunft sind die Konsequenzen einer Kontamination mitunter weitreichend. „Infiziert sich ein Patient oder Mitarbeiter beispielsweise mit Legionellen, haftet je nach Situation der Betreiber der Trinkwasseranlage. Das kann sich auf den Mieter, Vermieter oder Eigentümer der Räumlichkeiten und somit der (zahn-)medizinischen Einrichtung beziehen“, erklärt Hannes Heidorn, Syndikusrechtsanwalt von BLUE SAFETY. „Dann besteht das Risiko einer strafrechtlichen Verfolgung wegen fahrlässiger Körperverletzung bzw. Tötung nach §§229, 222 StGB.“

Sowohl der Geschädigte als auch ggf. der Erbe kann dann Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld geltend machen. Darüber hinaus droht seitens der Behörde die vorübergehende Stilllegung der Behandlungseinheiten, bis das Trinkwasserproblem gelöst ist. Damit sind massive Umsatzeinbußen vorprogrammiert. Allein die aussagekräftige Laboranalyse dauert bis zu zehn Tage.

Strikte Hygiene und schriftliche Nachweise beugen Haftung vor

Was bleibt als Betreiber also zu tun, um frühzeitig vorzubeugen? Nur die penible Einhaltung von Hygienevorschriften und deren transparente Dokumentation führen zu Rechtssicherheit. Regelmäßige akkreditierte Wasserprobenahmen und -analysen helfen dabei, die hygienisch einwandfreie Wasserqualität zu belegen oder im Zweifel eine Kontamination frühzeitig zu entdecken. Die Untersuchung auf Legionellen und andere Keime ist übrigens laut den Vorgaben der Trinkwasserverordnung Pflicht des Betreibers.

Ein wertvoller Tipp bei einem Legionellenbefall: Für die Beweissicherung immer den Typ der Legionellen bestimmen lassen. Sollten Sie dann in Haftung genommen werden, kann dadurch unter Umständen ein Schadensersatzanspruch ausgeschlossen werden.

BLUE SAFETY: Ein starker Partner für Trinkwasserhygiene und Partner für Wasser

Sie haben weiteres Interesse an rechtlichem und technischem Wissen zu Wasserstillständen in Zahnarztpraxen und anderen Gesundheitseinrichtungen? Dann schauen Sie sich das Interview mit Hannes Heidorn und Mathias Maass, Gutachter für Trinkwasserinstallationen, an.

 

PODCAST zum Trinkwasserhygiene-Forum in Hamburg

Bei unserem Trinkwasserhygiene-Forum am 29. November in Hamburg haben wir das Thema Trinkwasserhygiene im Gesundheitsbereich mit drei hochkarätigen Referenten aus unterschiedlichen Blickwinkeln beleuchtet.

In unserem Podcast hören Sie eine Zusammenfassung der Quintessenz aus allen drei Vorträgen. Darunter finden Sie die passenden Eindrücke dazu in unserer Bildergalerie.

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Leitungswasser: Wo die Probleme liegen

Saskia Gerhard bescheinigt dem Trinkwasser in Deutschland insgesamt eine gute Qualität und räumt mit einigen Mythen auf, die sich um das Thema ranken. Richtigerweise betont sie die gute Arbeit der Wasserversorger, die das Grundwasser aufbereiten und damit Schadstoffe wie Nitrat oder Medikamentenrückstände beseitigen. Auf die eigentlichen Probleme geht sie allerdings nur kurz ein.

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Was Recht ist: Gefahren aus dem Wasser

Jedem Betreiber einer Trinkwasser-Erwärmungsanlage muss klar sein, dass die anerkannten Regeln der Technik einzuhalten sind. Rechtsanwalt und Betreiberrechtsexperte Hartmut Hardt erläutert sehr anschaulich in einem Beitrag, was dies in der Praxis für Eigentümer, Bevollmächtigte, Mieter und Nutzer einer solchen Anlage bedeutet.

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Sicherheit in sensiblen Bereichen

Wasseraufbereitung in Pflegeeinrichtungen

Wasserqualität in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen

Hygiene und Zuverlässigkeit

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