Trinkwasserhygiene-Dialog „Energieeffizienz und Trinkwasserhygiene“ am 27.04.2023

Die „Energiekrise“ hat eine Debatte „Energiesparen vs. Trinkwasserhygiene“ ausgelöst. Das haben wir etwas genauer beim Trinkwasserhygiene-Dialog am 27.04. beleuchtet. Wie lassen sich hygienisch sichere Energieeinsparungen realisieren?

Diese Frage diskutieren Karsten Fisker und Jörg Drachholtz-Lebedies u.a. Karsten Fisker hat die Leitung Business Development & Services bei der Georg Fischer GmbH (+GF+) inne, einem der „Partner für Wasser“. Er ist zudem Prokurist bei +GF+.

Jörg Drachholtz-Lebedies ist Gründer und Geschäftsführer der acb activ consult berlin GmbH in  – ebenfalls ein „Partner für Wasser“. Er ist Experte für Trinkwasserhygiene und leitet seit 2009 den Verein acqua è vita Wasserforum. Udo Sonnenberg moderiert die Veranstaltung und bindet vertiefende Fragen der Zuschauerinnen und Zuschauer ein.

Machen Sie sich selbst ein Bild und hören/schauen Sie rein in die Aufzeichnung.

Energie, Klima, Kosten in der Sozialwirtschaft

Foto: Unsplash.com Ian Hutchinson

  • Sozialwirtschaft in Deutschland: 185 Mrd. € Jahresumsatz, 5,3 Mio. Mitarbeitende, 5,3 Prozent-Anteil am deutschen Bruttoinlandsprodukt (BIP)
  • Gesundheitswesen zeichnet für ca. 5 Prozent der CO2-Emissionen verantwortlich
  • ca. 100.000 Gebäude der Sozialwirtschaft – vom Pflegeheim über die Sozialstation bis zum Krankenhaus – könnten einer internen Studie (liegt nicht vor) zufolge 70 Prozent ihres Stroms selbst produzieren
  • weiteres Potenzial liegt im Fuhrpark aller Einrichtungen
  • gemeinnützige Firmen dürfen nur wenig Rücklagen bilden für Klimainvestitionen
  • es droht Aberkennung der Gemeinnützigkeit, wenn z.B. die PV-Anlage auf dem Dach überschüssigen Strom ins Netz einspeist und damit Geld verdient wird

 

Immobilien der Sozialwirtschaft

Nicht alle Bereiche der Wirtschaft und des Lebens werden prominent bzgl. ihres potenziellen Beitrags zur Eindämmung der Klimakrise beleuchtet. Zu erst geht es natürlich um die Energieerzeugende Industrie und die großen Verbraucher wie Chemie-, Stahl-/Alu- oder Glasindustrie; der Verkehrssektor und die Landwirtschaft. Der Gebäudebereich wird meistens nur zwischen öffentlichen (alle pol. Ebenen) und privat-gewerblichen Gebäudearten unterschieden. Gesundheitsgebäude im weitesten Sinne sind natürlich auch „öffentliche“ Gebäude und häufig in gemeinnütziger Trägerschaft. Das wiederum entbindet niemanden von der Pflicht energieeffizient zu wirtschaften. Allerdings stehen dem lt. Medienrecherchen offenbar einige selbstgebaute Hürden im Weg. Unternehmen wie Diakonie und Caritas, Arbeiterwohlfahrt und Rotes Kreuz, Paritätischen Wohlfahrtsverband, Lebenshilfe und Dienste für Menschen u.v. andere haben einen großen Bestand an Immobilien und Mobilien über die sie Einfluss auf das Klima nehmen.

Nachhaltigkeit ins Sozialgesetzbuch

Das Sozialgesetzbuch als Grundlage für das Gesundheitswesen kennt zwar die Begrifflichkeiten „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“, wenn es um Leistungen für die Menschen geht. Dass die Rahmenbedingungen wie Gebäude, Abläufe, Lieferketten etc. auch „nachhaltig“ zu organisieren sind, steht da nicht. Das kritisieren die Organisationen, weil es ihnen die Hände bindet: Wer saniert und spart, verliert öffentliche Zuwendungen. Es fehle, so Vertreter der Branche, eine kohärente, politische Strategie. Betreiber bemängeln, dass jeder Zuständigkeitsbereich politisch nur für sich denkt und nicht übergreifend. Vorschläge lägen auf dem Tisch: Ein brancheninterner CO2-Zertifikatehandel ist so eine Idee. Außerdem die Erlaubnis, regenerativ erzeugten Strom gegen Entgelt einzuspeisen und die Erlöse daraus für Reinvestitionen behalten zu können. Oder aber zumindest die durch Sanierungsmaßnahmen eingesparten Energieausgaben zur Investitionsfinanzierung im Unternehmen belassen zu können. Diese Zusammenhänge stärker aufzuzeigen, ist die politische Herausforderung, vor der die Branche steht.

Quelle:

21.11.2022: Bericht Süddeutsche Zeitung „Politik bremst Kliniken und Heime im Kampf gegen Klimawandel“ (SZ+): Link

UBA: Gesundheitsschutz hat Vorrang vor Energieeinsparung

Foto: Pixabay.com

UBA-Kollisionsregel Trinkwasserverordnung und Gebäudeenergiegesetz

Klarstellung für Betreiber, Bauherren, Planer, Installateure und den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD)

  • Die Trinkwasserkommission stellt klar: Temperatur von erwärmtem Trinkwasser hat Einfluss auf die Vermehrung von Legionellen und anderen Mikroorganismen
  • Trinkwassererwärmer in Großanlagen müssen Trinkwasserabgabe dauerhaft mit 60 Grad Celsius einhalten können (§ 3 Nr. 12, Trinkwasserverordnung – TrinkwV)
  • Im gesamten Zirkulationssystem darf die Temperatur von Warmwasser 55 Grad Celsius nicht unterschreiten
  • Trinkwasserinstallationen für die Gewinnung, Aufbereitung oder Verteilung von Trinkwasser sind nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu planen, zu bauen und zu betreiben
  • Schutz der menschlichen Gesundheit steht eindeutig über der Intention zur Energieeinsparung (gemäß § 10 Absatz 3 GEG).
  • Gemäß Trinkwasserverordnung ist der Unternehmer oder sonstige Inhaber (UsI) verantwortlich für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen in den Trinkwasser-Installationen (§ 4 TrinkwV)

 

Relevanz für die TGA-Branche:

Der Gebäudebestand gehört zu den größten Primärenergieverbrauchern. Energie wird in erster Linie zum Heizen, Kühlen und zur Warmwasseraufbereitung benötigt. Dieser enorme Energieverbrauch – vom Erstellen eines Gebäudes ist hier gar nicht die Rede – ist eine Herausforderung für die nachhaltige Gestaltung des Immobilienmarktes. Einige Zielsetzungen dafür sollen mit der Neufassung des Gebäudeenergiegesetzes erreicht werden. Die zum 01.11.2020 in Kraft getretene “zusammenfassende” Regelung umfasst das bisherige Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG).

Das Gesetz hebt die Bedeutung des Gebäudesektors für die Klimaschutzgesetzgebung hervor. Das wiederum hat das Umweltbundesamt zu der hier diskutierten Klarstellung bzw. Kollisionsregel zwischen Klimaschutz und Trinkwasserhygiene und damit Gesundheitsschutz veranlasst. Die optimale Trinkwasserhygiene in Gebäuden hat absoluten Vorrang. Energieeinsparung ist für alle Beteiligten – vom Bauherrn über die Planer bis hin zum Betreiber einer Immobilie – wichtig, weil es am Ende auch um Kosten geht. Es wird jedoch ganz klar betont, dass der Gesundheitsschutz der Menschen vorgeht. Diesen Punkt gilt es immer wieder herauszustellen und nicht die Regulierungen gegeneinander auszuspielen. Hier ist gerade die Technische Gebäudeausrüstungs-Branche (TGA) gefordert, sich klar auch gegenüber der Politik zu positionieren. Wie wichtig der Gesundheitsschutz ist, wird insbesondere in der andauernden Pandemie deutlich.

Gesetz zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude (GEG), Bgbl. Teil I Nr. 37 vom 13.08.2020: Link
Trinkwasserverordnung (TrinkwV): Link

Quelle: Positionspapier/Kollisionsregel Umweltbundesamt (UBA) vom Dezember 2020 (PDF, 3 S.): Link 

Sicherheit in sensiblen Bereichen

Wasseraufbereitung in Pflegeeinrichtungen

Wasserqualität in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen

Hygiene und Zuverlässigkeit

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