Öffentlicher Gesundheitsdienst und Trinkwasserhygiene

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Das Bundesgesundheitsministerium hat für seine Themenplanung in diesem Jahr u.a. auch die Vorhaben „Weiterentwicklung Pakt für den ÖGD“ und „Aufbau eines Bundesinstituts für öffentliche Gesundheit“ auf der Agenda. Letzteres ist am 04.10.2023 vorgestellt worden: Das Bundesinstitut für Prävention und Aufklärung in der Medizin (kurz BIPAM) soll als vierte Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) fungieren – neben dem Robert Koch-Institut (RKI), dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI) und dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die bisherige Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) soll in der neuen Behörde „aufgehen“.

Die Weiterentwicklung des Pakts für den öffentlichen Gesundheitsdienst war u.a. Thema bei einem Expert:innen-Gespräch im September (Gesundheitsausschuss am 20.09.2023). Auf den sog. ÖGD-Pakt haben sich die Gesundheitsministerinnen und -minister von Bund und Ländern am 29. 09.2020 in der Hochzeit der Corona-Pandemie zusammen mit Bundeskanzlerin und den Regierungschefinnen und -chefs der Länder geeinigt. Zwischen 2021 bis 2026 stellt der Bund  4 Mrd. Euro für Personal, Digitalisierung und moderne Strukturen zur Verfügung. Jetzt geht es perspektivisch um die Zeit ab 2027.

Fachleute betonen die Notwendigkeit, den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) in Deutschland langfristig zu stärken und weiterzuentwickeln, besonders angesichts neuer Herausforderungen nach der Pandemie. Im Rahmen eines Fachgesprächs des Gesundheitsausschusses wies Gottfried Roller vom Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg auf die entscheidende Rolle des ÖGD während der COVID-19-Pandemie hin und sprach sich für eine verstärkte Koordination und Steuerung durch den ÖGD aus, die multiprofessionelle Teams und eine gute personelle Ausstattung erfordern würde. Neue Herausforderungen wie Klimawandel, demografische Veränderungen, Migration und Digitalisierung erfordern eine regionalisierte, vernetzte Gesundheitsversorgung und eine gesicherte Finanzierung über 2027 hinaus.

Die Partner für Wasser haben in den zurückliegenden Jahren immer wieder zur Stärkung des ÖGD mit Blick auf die Trinkwasserhygiene Stellung bezogen. Hier einige Forderungen, die nach wie vor Bestand haben und in die Diskussion um die Weiterentwicklung des ÖGD-Paktes einfließen sollten. Insbesondere vor dem Hintergrund der im Sommer neu in Kraft getretenen Trinkwasserverordnung. Einige Aspekte sind auch im bereits erwähnten Fachgespräch im Bundestag (s.u.) enthalten. Welche Punkte sind das im Einzelnen?

  1. Mitarbeitende schulen – die Vielzahl neuer Gesetze und Verordnungen (aktuell die Trinkwasserverordnung allein mit 65 Seiten) schafft Unübersichtlichkeit
  2. Ein weiterer wichtiger Punkt in diesem Zusammenhang ist der Umgang mit dem neuen Begriff der Risikoabschätzung. Dieser ersetzt in der TrinkWV die „Gefährdungsanalyse“. Im Rahmen der Risikoabschätzung muss jetzt zusätzlich eine Bewertung erfolgen. Für jede einzelne Kombination von Gefährdungen und Gefährdungsereignissen, wie das Erreichen des technischen Maßnahmenwerts, sind das Schadensausmaß und die Eintrittswahrscheinlichkeit einzuschätzen, um Handlungsempfehlungen sowie priorisierte Maßnahmen im Rahmen eines Risikomanagements abzuleiten – das erfordert Know-how.
  3. Die zu Covid-Zeiten verstärkt umgesetzten digitalen Prozesse könnten im Bereich der Trinkwasserhygiene einen größeren Stellenwert in Bezug auf Förderungen erhalten. Harmonisierungen von Datenaustauschformaten für Trinkwasseranalysen laufen bereits.
  4. Wer seine Trinkwasserinstallation digital überwacht, spart im Umkehrschluss auch Kosten in Bezug auf weitergehende Legionellenuntersuchungen, da die Abweichungen von den a.a.R.d.T. (allgemein anerkannte Regeln der Technik – Hinweis am Rande: die aktuelle Trinkwasserverordnung bezieht sich nur auf diese und macht keinerlei technische Vorgaben) schneller detektiert werden können. Zusätzlich kann im Optimalfall ein geregelter hydraulische Abgleich im Warmwasserkreislauf der Trinkwasserinstallation enorme Kosten einsparen. Im Heizungsbereich ist der optimale hydraulische Abgleich längst Konsens – und förderfähig.
  5. Labore müssen fortan die Legionellenbefunde an das Umweltbundesamt (UBA) melden. So bekommt das UBA erstmalig einen Überblick. Diese Kosten der Labore werden wahrscheinlich auf die Untersuchungskosten der Betreiber aufgeschlagen. Hier braucht es u.U. Nachjustierung.
  6. Eine weitergehende Untersuchung als Handlungspflicht bei offensichtlicher Ursache für die Havarie, sollte überdacht werden. Hier braucht es zudem ein einheitliches Vorgehen der Gesundheitsämter.
  7. Temperaturentwicklung des Kaltwassers bundesweit zu monitoren, auch wenn die Details dazu wie bisher das zugehörige Regelwerk wie DVGW W 551 und nicht die TrinkWV bestimmt: Bei Verdacht auf zu warmes Kaltwasser (>18° C) sollte auch das Kaltwasser auf Legionellen untersucht werden. Das wäre leicht durch die ohnehin bestehende Meldepflicht der Labore abzudecken.
  8. Deutliche Anpassung der Vorgaben: Durch den Klimawandel dürfte sich permanent die Temperatur in den Kaltwasserinstallationen erhöhen, was letztlich zu einer verbesserten Lebensbedingung für Keime führt. Normalerweise hat man so zwischen 8° C und 12° C Kaltwassertemperatur. Ab 20° C als pauschaler Wert fängt das Legionellenwachstum an. Nach Angaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) offiziell erst bei 25°C. Dieser Wert ist zu hoch!
  9. Einführung eines Transparenzregisters, wo man öffentlich einsehen kann, wie die Proben in der öffentlichen Gesundheit aussehen. Dies könnte ohne hohen Verwaltungsaufwand durch eine Aushangpflicht umgesetzt werden.
  10. Bundesweite jährliche Auswertung von Abkochgeboten/Trinkwasservorfällen ähnlich einem epidemiologischen Bulletin – durch Starkregenereignisse und andere Naturgewalten kann die Eintragung von Keimen in das Trinkwasser verstärkt auftreten.
  11. Stärkere Beachtung der Tatsache, dass der abgesenkte technische Maßnahmenwert (<100 Koloniebildenden Einheiten (KBE)/100 ml – bisher waren ≤100 „OK“) zu mehr Legionellenfällen führt. Und die neue Berechnungsart des technischen Maßnahmenwertes durch die Labore gemäß UBA-Empfehlung deckt nur die einfachen Fälle ab und es kommt in den Laboren unter Umständen zu unterschiedlichen Berechnungsmethoden. Auch hier braucht es eine verbindliche Regelung.

 

Das oben bereits angesprochene Fachgespräch im Bundestagsgesundheitsausschuss förderte folgende Aussagen/Themen mit Blick auf die ÖGD-Pakt-Weiterentwicklung zutage:

Johannes Nießen vom Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des ÖGD fordert eine nachhaltige Digitalisierung und Modernisierung sowie attraktivere Stellen im ÖGD, besonders für Ärzte.

Gottfried Roller vom Landesgesundheitsamt in Baden-Württemberg hebt die Bedeutung des ÖGD in der Corona-Pandemie hervor. Neue Herausforderungen ergäben sich aus dem Klimawandel, der demografischen Entwicklung, der Migration und der nötigen Digitalisierung

Thomas Altgeld von der Landesvereinigung für Gesundheit in Niedersachsen geht auf die Unterschiede in der Organisation des ÖGD in den verschiedenen Bundesländern ein. Welche Aufgaben soll der ÖGD im Rahmen der Daseinsvorsorge und insbesondere für vulnerable Gruppen konkret übernehmen? Den Mangel an aktuellen Daten für die Gesundheitsplanung sieht auch er kritisch.

Dagmar Starke und Stefanie Joos, beide aus dem Bereich des öffentlichen Gesundheitswesens in Tübingen, betonen die Bedeutung einer evidenzbasierten Arbeit im ÖGD. Joos fordert eine stärkere wissenschaftliche Ausrichtung, eine systematische Vernetzung von Wissenschaft und ÖGD und verbesserte Präventionsmaßnahmen. Starke hebt praktische Herausforderungen im ÖGD hervor: Der Klimawandel ist eine anhaltende Krise. Einigkeit darüber, dass ÖGD-Pakt fortgesetzt werden muss.

Legionellenwissen

In Deutschland werden jährlich bis zu 30.000 Fälle der Legionärskrankheit verzeichnet. Diese werden verursacht durch gefährliche Keime im Trinkwasser, sogenannte Legionellen. Wir zeigen Ihnen, was hinter den Bakterien steckt, welche Gefahren sie mit sich bringen und welche Maßnahmen bei einem Befall erforderlich sind.

Was sind Legionellen?

Bei Legionellen handelt es sich um stäbchenförmige Bakterien, die im Wasser leben. Dabei sind sie sowohl in Oberflächengewässern wie auch im Boden zu finden und im Grundwasser immer in geringen Mengen vorhanden. Auch Trinkwasser aus dem Wasserwerk ist nicht steril, eine niedrige Konzentration von Bakterien ist somit immer vorhanden. In diesen geringen Mengen stellen die Legionellen auch keine Gefahr dar. Problematisch wird es hingegen, wenn sich die Legionellen zu stark vermehren.

Wie vermehren sich Legionellen?

Damit sich die Bakterien vermehren können, müssen zwei Voraussetzungen gegeben sein: Nährstoffe und Wärme. Nährstoffe erhalten die Legionellen unter anderem von Materialien in der Trinkwasser-Installation, wie durch Gummi und Kunststoffe in den Leitungen und Armaturen. Diese fördern auch die Entstehung von Biofilmen und Wuchsbelägen, in denen sich die Legionellen vermehren.

Ein weiterer entscheidender Punkt ist die Temperatur. Bei einer Temperatur zwischen 25 und 45 Grad Celsius finden die Legionellen optimale Lebensbedingungen. Unter 20 Grad Celsius findet nur eine sehr langsame Vermehrung statt, ab einer Temperatur von 50 Grad Celsius vermehren sie sich kaum noch. Je höher die Temperatur, umso schneller sterben die Bakterien ab.

Wie kann ich mich mit Legionellen infizieren?

Eine Übertragung und Infektion mit Legionellen geschieht häufig durch zerstäubtes oder vernebeltes Wasser. Dabei verbreiten sich Tröpfchen mit den Erregern über die Luft und werden eingeatmet. So stellen vor allem Duschen, Luftbefeuchter, Wasserhähne oder auch Klimaanlagen eine Infektionsquelle dar. Aber auch in Schwimmbecken kann es durch künstliche Wasserfälle, Fontänen oder Rutschen durch die Wasserversprühung oder -verrieselung zu einer Infektion kommen. Schon eine geringe Keimzahl kann hier ausreichen, um eine schwere Erkrankung zu erzeugen. Dabei sind vor allem Menschen mit einem geschwächten Immunsystem gefährdet. Bei einer hohen Keimzahl können sich jedoch auch gesunde Menschen infizieren. Beim Trinken kommt eine Ansteckung nur in seltenen Fällen vor, z.B. wenn Wasser verschluckt wird und so versehentlich über die Luftröhre in die Lunge gelangt.

Hinweis: Legionellen werden nicht von Mensch zu Mensch übertragen!

Wie äußert sich eine Erkrankung durch Legionellen?

Bei einer Erkrankung mit Legionellen lassen sich zwei unterschiedliche Verlaufsformen unterscheiden:

Legionärskrankheit
Bei der Legionärskrankheit handelt es sich um eine schwere Form der Lungenentzündung, die unbehandelt bei etwa 10-15 Prozent der Betroffenen tödlich verläuft. Die Inkubationszeit beträgt 2-10 Tage und kann in seltenen Fällen bis zu zwei Wochen andauern.

Pontiac-Fieber
Bei der zweiten Erkrankung handelt es sich um das meist mild verlaufende Pontiac-Fieber. Nach einer Inkubationszeit zwischen 5h und knapp 3 Tagen (im Mittel ein bis zwei Tage) treten meist leichte, grippeähnliche Symptome auf, ohne Lungenentzündung. Zudem sind bis heute keine Todesfälle des Pontiac-Fiebers bekannt.

Bei beiden Erkrankungen treten jedoch Symptome wie Unwohlsein, Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen, Husten, Verwirrtheit, Bauchschmerzen und Durchfälle auf.

Legionellen-Anzahl: Ab wann ist es zu viel des Guten?

In der Trinkwasserverordnung ist für Legionellen ein technischer Maßnahmenwert von 100 koloniebildenden Einheiten (KBE) je 100 Milliliter Wasser festgelegt. Wird dieser überschritten, erfolgt eine erneute Untersuchung, um zu überprüfen, ob eine zu rasche Vermehrung stattfindet.
Ist der Grenzwert deutlich überschritten und ein Gefahrenwert von über 10.000 KBE pro 100 Milliliter erreicht, müssen Sofortmaßnahmen wie ein Duschverbot in Kraft treten.
Doch bereits bei einer geringeren Grenzwertüberschreitung muss umgehend eine Meldung an das Gesundheitsamt erfolgen.

Welche Maßnahmen gibt es gegen einen Legionellenbefall?

Wichtig ist es die Vermehrung von Legionellen im Leitungssystem so gut es geht zu verhindern.
Dabei gilt es zum einen präventiv zu handeln. Das heißt regelmäßiges Spülen der Wasserleitungen sowie Sicherstellung einer ausreichenden Warmwassertemperatur von mindestens 60°C am Warmwassererzeuger. Darüber hinaus sind Unternehmer und Inhaber einer Trinkwasser-Installation laut der Trinkwasserverordnung dazu verpflichtet, diese regelmäßig auf Legionellen zu untersuchen. Hausbesitzer mit mehr als drei Mietwohnungen müssen das Wasser mindestens alle drei Jahre von einer Fachfirma untersuchen lassen. Bei öffentlichen Gebäuden ist eine jährliche Untersuchung Pflicht. Bei einem Legionellenbefall muss die Trinkwasser-Installation genau begutachtet werden, um festzustellen, wo die Ursache der Verbreitung liegt. Dafür werden weitere Proben entnommen sowie eine Gefährdungsanalyse durchgeführt.

Legionellenbefall vorhanden – was nun? Gefährdungsanalyse mit der acb

Die activ consult berlin GmbH ist Mitglied bei Partner für Wasser und positioniert sich als Ansprechpartner, wenn es um Trinkwasserhygiene und Legionellenbefall geht. Mithilfe der Gefährdungsanalyse werden Vor-Ort-Begehungen durchgeführt, Befunde analysiert mit einem mobilen Trinkwasser-Monitoring mögliche Risiken identifiziert. Auf dieser Grundlage wird ein entsprechender kurz-, mittel- und langfristiger Maßnahmenplan entwickelt. So kann eine Vermehrung von Legionellen auch in der Zukunft erfolgreich verhindert werden.

Das ist ein Gastbeitrag des PfW-Partners acb activ consult berlin GmbH. Verantwortlich für den Text: Geschäftsführer Jörg Drachholtz-Lebedies

Legionellenfälle in Baden-Württemberg: Ursache unklar

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Die Zahl der Legionellenfälle in Baden-Württemberg ist nach Auskunft des Landesgesund­heitsamtes (LGA) in Stuttgart zuletzt deutlich gestiegen. Von etwa Mitte Juni bis zum 6. August 2021 seien 97 Fälle mit Erkrankungsbeginn ab dem 1. Juni registriert worden. Darunter seien sieben Todesfälle. Das sei die höchste Anzahl an Erkrankungen im Vergleich zu den gleichen Zeiträumen der Jahre 2001 bis 2020.

Die Fälle traten querbeet durch Baden-Württemberg auf. Betroffen sind 31 Stadt- und Landkreise, von denen es 44 in Baden-Württemberg gibt. Im Landkreis Ortenau und im Landkreis Ludwigsburg gab es jeweils acht Erkrankte im genannten Zeitraum.

Ob der monatelange Stillstand in manchen Einrichtungen dazu geführt habe, dass sich Legionellen ausbreiten konnten, sei noch unklar. „Wir vermuten, dass Rückkühlwerke oder Kühltürme von Industrieanlagen oder Warmwasserinstallationen in Gebäuden nicht so gewartet wurden, wie sie sollten. Dies wäre eine mögliche Erklärung”, sagt Jens Fleischer, Labor- und Sachgebietsleiter Wasser­hygiene im LGA.

Das Robert-Koch-Institut (RKI) hatte bereits im vergangenen Jahr vor einem möglichen Legionellen­risiko gewarnt, infolge wochenlanger Schließungen von Hotels, Sportanlagen und Schwimmbädern.

Bei un­sach­gemäßer oder fehlender Wartung könne es nach der Corona-Pause zu einem erhöhten Wachs­tum dieser Bakterien in Trinkwasseranlagen gekommen sein, schrieb das RKI im „Epidemiologischen Bul­le­tin“. Betreiber sollten vor einer Wiedereröffnung ihrer Trinkwasseranlagen deshalb einen einwandfreien Betrieb sicherstellen.

Den Ratgeber des RKI zu Legionellose finden Sie hier.

Beginn der Urlaubszeit – Legionellenwachstum vorbeugen

Problematik

Zur Eindämmung des Corona-Virus waren/sind viele Schwimmbäder und Sporteinrichtungen u.a.  über eine lange Zeit ganz oder z.T. geschlossen. Die sukzessiven Lockerungen der einzelnen Bundesländer und der Bundesregierung sowie der Ferien- bzw. Urlaubsbeginn sorgen aber nun dafür, dass viele Einrichtungen wieder öffnen und dementsprechend auch genutzt werden.

Getroffene Vorkehrungen

Alle Betreiber sind in der Pflicht, auch während einer vorübergehenden Schließung der Einrichtungen – wie dies nun der Fall war – einen einwandfreien Betrieb der Trinkwasseranlage sicherzustellen. Im Epidemiologischen Bulletin (24/20) und auch in der Ausgabe 44/20 des Robert Koch Instituts wird darauf hingewiesen, dass es bei einer nicht sachgemäßen Wartung zu einem erhöhten Legionellenwachstum in den betreffenden Trinkwasseranlagen gekommen sein kann. Durch das Einatmen erregerhaltiger Aerosole, wie sie beispielsweise bei der Nutzung von Duschen oder Wasserhähnen einer Trinkwasseranlage mit erhöhter Legionellenkonzentration entstehen, können insbesondere abwehrgeschwächte Menschen an einer Lungenentzündung – der sogenannten Legionärskrankheit – erkranken. Sollten respiratorische Symptomen auftauchen, sollte eine entsprechende Testung durchgeführt wird.

Wichtige Maßnahmen zur Wiederöffnung – nach Corona und nach dem Urlaub

Neben den Maßnahmen zur und während der Außerbetriebnahme von Trinkwasserinstallationen, müssen die Betreiber von Hotels, Schwimmbädern etc. im Vorfeld der Wiedereröffnung, sprich der Inbetriebnahme, eine Reihe an Maßnahmen ergreifen (wir berichteten bereits):

„Die Maßnahmen vor Wiederinbetriebnahme einer Trinkwasseranlage sind in den bekannten Technischen Regelwerken beschrieben – u. a. in den Richtlinien DIN EN 806-5 und VDI 6023 sowie in den Arbeitsblättern W551 und W557 des Deutschen Vereins des Gas und Wasserfaches (DVGW). Hinweise zu gesundheitlichen Aspekten von Trinkwasserinstallationen finden sich auch im Umweltbundesamt-Ratgeber „Trink was – Trinkwasser aus dem Hahn“.

Mikrobielle Kontamination von Wasser aus zahnärztlichen Behandlungseinheiten: Eine Querschnittsstudie in Hessen 2013

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Diese Studie stammt zwar bereits aus dem Jahre 2013. Sie hat aber nach wie vor Gültigkeit und wir verweisen darum in unserem Blog darauf. Die Partner für Wasser haben sich in einer eigenen Studie/Umfrage der Situation in Zahnarztpraxen und -kliniken gewidmet.

Die hier seitens des Hessischen Landesprüfungs- und Untersuchungsamtes im Gesundheitswesen (Zentrum für Gesundheitsschutz Dillenburg) durchgeführte Studie beschäftigt sich mit der mikrobiologischen Qualität des Wassers aus zahnärztlichen Praxen in Hessen. Insgesamt wurden 90 Proben aus dem jeweiligen Kühl- und Betriebssystem entnommen. Der Anteil der positiven Proben war relativ hoch. Die kontaminierten Proben wiesen zudem einen hohen KBE-Wert auf 100ml Flüssigkeit auf.

Das HLPUG wörtlich: „Unsere Daten belegen, dass eine mikrobielle Kontamination der wasserführenden Systeme von Dentaleinheiten trotz technischer Fortschritte weiterhin häufig ist. Eine routinemäßige mikrobiologischen Untersuchung kann dazu beitragen, Kontaminationen frühzeitig zu erkennen und Sanierungsmaßnahmen zeitnah einzuleiten.“

Covid-19: Außer- und Inbetriebnahme von Trinkwasserinstallationen

Sukzessive haben Bund und Länder Ausgangsbeschränkungen eingeführt, um Menschenansammlungen zu verhindern, die zu einer zu großen Anzahl an Neuinfektionen in zu kurzer Zeit geführt hätten. Weitere Maßnahmen zur Eindämmung des Virus sind unter anderem temporäre Schließungen von Einrichtungen wie Schulen, Kindertagesstätten, Sportstätten, Hotels und anderer gewerblich und öffentlich Benutzer Gebäude.

Welche Auswirkungen haben diese temporären Schließungen auf die Trinkwasserinstallationen und was sollte man für die spätere Inbetriebnahme beachten?

Außerbetriebnahme:

  • Risiko: Es kommt zu einem unregelmäßigen Wasserdurchlauf, der die Gefahr einer mikrobiellen Verkeimung mit Legionellen und anderen pathogenen Keimen im Trinkwasser stark erhöht.
  • Pflicht: Auf Basis der Trinkwasserverordnung, muss trotz derzeitiger Nicht-Nutzung der Trinkwasserinstallationen permanent sichergestellt werden, dass eine bestimmungsgemäße Nutzung erfolgt.
  • Maßnahmen: Es gilt, sämtliche Wasserentnahmestellen nach spätestens 3 Tagen aktiv zu durchspülen (Warm- und Kaltwasser). Bei Betriebsunterbrechungen von mehr als 72 Stunden kann die Abschaltung der Trinkwassererwärmungsanlage erwogen werden.

 

Inbetriebnahme:

  • Maßnahme: Nach spätestens einer Woche ist, bei gleichzeitiger Öffnung mehrerer Entnahmestellen, der Wasserdurchlauf von mindestens 5 Minuten zu gewährleisten.
  • Pflicht: Nach maximal 4 Wochen sollte ein vollständiger Wasseraustausch an allen Entnahmestellen durch Spülung mit Wasser nach DVGW-Arbeitsblatt 557 durchgeführt werden. Bei Unterbrechung der Trinkwasserentnahme über diesen Zeitraum sind zusätzliche mikrobiologische Kontrolluntersuchungen (allgemeine Keimzahl) und Legionellen durchzuführen, und zwar sowohl in den Kalt- als auch in den Warmwasserleitungen.
  • Da eine Stilllegung von mehr als 6 Monaten nicht unwahrscheinlich ist, ist sogar die Anschlussleitung durch das dortige Wasserversorgungsunternehmen abzutrennen und zur Wiederinbetriebnahme gemäß DIN EN 806-4 vorzugehen.

 

Mehr Informationen finden Sie unter Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V., Landessportbund Mecklenburg-Vorpommern, Deutscher Verein der qualifizierten Sachverständigen für Trinkwasserhygiene – DVQST e.V.

Parlamentarische Aktivitäten von PfW in Berlin

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Kürzlich waren Vertreter der Partner für Wasser zu Gesprächen auch im Berliner Abgeordnetenhaus. Ziel ist es, für das Land Berlin eine Aussage seitens des Senats zum Stand der Trinkwasserhygiene zu bekommen. Das Thema wurde in Ansätzen bereits im September dieses Jahres adressiert: Der FDP-Abgeordnete Marcel Luthe wollte wissen, wie viele anzeigepflichtige Fälle nach Trinkwasserverordnung es in Berlin von 2014-2019 gegeben hat. Die Antwort ist im parlamentarischen Dokumentationssystem nachzulesen.

Überschreitungen des technischen Maßnahmewertes in den Bezirken

Laut Angabe der Senatsverwaltung kam es allein in den ersten acht Monaten 2019 zu gemeldeten 1.458 Überschreitungen des sog. technischen Maßnahmewertes.  Die Trinkwasserverordnung 2011 legt einen „Technischen Maßnahmenwert“ für die Belastung des Trinkwassers mit Legionellen fest. § 3 Ziffer 9 der Trinkwasserverordnung definiert diesen als einen Wert, bei dessen Überschreiten oder Erreichen eine von der Trinkwasser-Installation ausgehende Gesundheitsgefahr zu befürchten ist. Dementsprechend sind Maßnahmen zur hygienisch-technischen Überprüfung der Trinkwasser-Installation im Sinne einer Gefährdungsanalyse zu treffen.

24 Objekte, wo es zu Überschreitungen kam, befinden sich in mittel- oder unmittelbaren Besitz des Landes Berlin.

73 Legionellose-Fälle bisher in 2019

Insgesamt wurden seitens der Gesundheitsbehörden 83 Fälle mit Verdacht auf Legionellose übermittelt. In 73 ergab auch das klinische Bild den Nachweis. Drei Personen sind bisher an dieser Krankheit lt. Berliner Senat verstorben.

Ziel der Partner für Wasser

Mit einer weiteren Anfrage will Partner für Wasser erreichen, einen besseren Überblick über die Trinkwasseranlagen in den städtischen bzw. landeseigenen Einrichtungen der Daseinsvorsorgen zu bekommen. Wo kommt es z.B. aufgrund des Alters der Anlagen vermehrt zu Havarien? Welche Maßnahmen werden im Rahmen der Prävention regelmäßig eingeleitet? Nicht zuletzt wird es darum gehen, den Fokus auf die Investitionen im Bereich der Trinkwasseranlagen im Gesundheitswesen zu schärfen.

Studie Trinkwasserhygiene im Schulbereich

Das Institut für empirische Sozial- und Kommunikationsforschung (iESK) hat im Auftrag der Partner für Wasser bundesweit über 25.000 Schulen kontaktiert und davon rund 1.000 zum Zustand ihrer Trinkwasseranlage befragt.

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