Novellierte Trinkwasserverordnung ab Januar 2023

Trinkwasser muss bestimmte Rechtsnormen und Güteanforderungen erfüllen, welche in Deutschland in der DIN 2000 und der Trinkwasserverordnung festgelegt sind. Die deutsche Trinkwasserverordnung ist die Grundlage dafür, dass Deutschlands Trinkwasser zu den besten der Welt zählt. In diesem Artikel zeigen wir Ihnen die wesentlichen Inhalte der Trinkwasserverordnung und welche grundlegenden Pflichten für Eigentümer von Gebäuden mit einer Trinkwasser-Installation darin festgelegt sind.

Zweck der Trinkwasserverordnung

Die deutsche Trinkwasserverordnung ist für den Schutz und die Verbesserung der Qualität des Wassers zuständig und basiert auf dem deutschen Infektionsschutzgesetz und der EG-Trinkwasserrichtlinie, die die Standards für das europäische Trinkwasser festlegt. Der Zweck der Trinkwasserverordnung wird konkreter in §1 benannt, als ein Schutz für „die menschliche Gesundheit vor den nachteiligen Einflüssen, die sich aus der Verunreinigung von Wasser ergeben […]“.

Qualitatives Trinkwasser

Die Trinkwasserverordnung gilt als Grundlage für die Sicherheit und Überwachung der Qualität unseres Trinkwassers. Doch was gilt als qualitatives Trinkwasser? Laut der Verordnung wird die Qualität in Hinblick auf die menschliche Gesundheit definiert. Wasser muss für den menschlichen Gebrauch laut der Verordnung so beschaffen sein, dass durch seinen Gebrauch und Genuss keine Schädigung der menschlichen Gesundheit, insbesondere durch Krankheitserreger, entsteht. Somit darf Trinkwasser keine Krankheitserreger enthalten und muss keimarm sowie farb- und geruchlos sein. Außerdem sollte es eine Mindestkonzentration an Mineralstoffen enthalten. Diese Güteanforderungen sind in der Trinkwasserverordnung genau festgelegt.

Wichtigste Punkte der Trinkwasserverordnung

Ein wesentlicher Punkt der Trinkwasserverordnung ist der Bezug zu den allgemein anerkannten Regeln der Technik zur fachgerechten Gewinnung, Aufbereitung und Verteilung von Trinkwasser. Wenn diese detaillierten technischen Vorschriften beachtet werden, genügt das Trinkwasser den Anforderungen der Verordnung. Die Qualität des Trinkwassers wird dabei an den folgenden vier Punkten festgemacht:

  1. Die Beschaffenheit des Trinkwassers

Neben allgemeinen Anforderungen zur Beschaffenheit von Trinkwasser finden sich in der Trinkwasserverordnung zudem mikrobiologische, chemische und radiologische Anforderungen. Diese beschreiben unter anderem, dass neben Krankheitserregern auch keine chemischen und radioaktiven Stoffe, die festgelegte Parameter überschreiten, enthalten sein dürfen.

  1. Die Aufbereitung des Wassers

Die Trinkwasserverordnung besagt, dass bei der Gewinnung, Aufbereitung und Verteilung von Trinkwasser nur Aufbereitungsstoffe verwendet werden dürfen, die in einer Liste des Bundesministeriums für Gesundheit enthalten sind. Somit dürfen nur Stoffe eingesetzt werden, die keine vermeidbaren oder unvertretbaren Auswirkungen auf die Gesundheit und Umwelt haben.

  1. Die Pflichten der Wasserversorger

Die Inhaber einer Trinkwasserverteilungsanlage haben die Pflicht, Veränderungen der Trinkwasserqualität dem Gesundheitsamt zu melden. Sobald das Trinkwasser nicht den vorgeschriebenen chemischen und mikrobiologischen Anforderungen entspricht, müssen zudem sofort eine Untersuchung zur Aufklärung der Ursachen und entsprechende Maßnahmen zur Abhilfe erfolgen.

  1. Die Überwachung des Trinkwassers

Trinkwasserversorger müssen laut der Trinkwasserverordnung das abgegebene Wasser in regelmäßigen Abständen untersuchen und überwachen. Die Überwachung darf dabei nur von hierzu berechtigten Personen durchgeführt werden. Dabei spielt insbesondere die regelmäßige Überprüfung von Großanlagen in Mehrfamilienhäusern eine Rolle, um eine Ausbreitung von Legionellen und anderen Krankheitserregern zu verhindern.

  1. Straftaten und Ordnungswidrigkeiten

Wer die Vorgaben und Pflichten als Eigentümer nicht einhält, begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldstrafe geahndet werden. Trinkwasser, das vorsätzlich oder fahrlässig verunreinigt und an Nutzer abgegeben wurde, gilt als eine Straftat. Die Folgen können je nach Ausmaß mit einer Geldstrafe oder zusätzlich mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft werden.

Gefährdungsanalyse nach der Trinkwasserverordnung

Wenn bei einer verpflichtenden Trinkwasseruntersuchung nach §14b Trinkwasserverordnung eine Überschreitung des technischem Maßnahmenwertes auf Legionellen ermittelt wird, so ist der Unternehmer oder sonstige Inhaber der Anlage verpflichtet eine Gefährdungsanalyse für das betroffene System erstellen zu lassen. Das Ziel der Gefährdungsanalyse ist dabei, planerische, bau- oder betriebstechnische Mängel einer Anlage festzustellen und Maßnahmen zu deren Behebung zu liefern. Für die Gefährdungsanalyse von Trinkwasser sind somit umfangreiche Fachkenntnisse erforderlich.

Die activ consult berlin unterstützt Sie dabei. Alle relevanten Anlagen vor Ort werden besichtigt und eine technische Expertise anhand der Informationen rund um die Betriebsführung, dem Wasser-Verbrauchsverhalten, dem Temperatur-Monitoring, der Volumenstrom- und Durchflussmessung sowie dem bautechnischen und anlagentechnischen Zustand wird erarbeitet. Die Expertise und das Fachwissen der Beratung stellt sicher, dass Ihr Trinkwasser den Anforderungen, die die Trinkwasserverordnung daran stellt, zu 100 Prozent entspricht.

Das ist ein Gastbeitrag des PfW-Partners acb activ consult berlin GmbH. Verantwortlich für den Text: Geschäftsführer Jörg Drachholtz-Lebedies

Legionellenfälle in Baden-Württemberg: Ursache unklar

Foto: Kevin Baquerizo-unsplash.com

Die Zahl der Legionellenfälle in Baden-Württemberg ist nach Auskunft des Landesgesund­heitsamtes (LGA) in Stuttgart zuletzt deutlich gestiegen. Von etwa Mitte Juni bis zum 6. August 2021 seien 97 Fälle mit Erkrankungsbeginn ab dem 1. Juni registriert worden. Darunter seien sieben Todesfälle. Das sei die höchste Anzahl an Erkrankungen im Vergleich zu den gleichen Zeiträumen der Jahre 2001 bis 2020.

Die Fälle traten querbeet durch Baden-Württemberg auf. Betroffen sind 31 Stadt- und Landkreise, von denen es 44 in Baden-Württemberg gibt. Im Landkreis Ortenau und im Landkreis Ludwigsburg gab es jeweils acht Erkrankte im genannten Zeitraum.

Ob der monatelange Stillstand in manchen Einrichtungen dazu geführt habe, dass sich Legionellen ausbreiten konnten, sei noch unklar. „Wir vermuten, dass Rückkühlwerke oder Kühltürme von Industrieanlagen oder Warmwasserinstallationen in Gebäuden nicht so gewartet wurden, wie sie sollten. Dies wäre eine mögliche Erklärung”, sagt Jens Fleischer, Labor- und Sachgebietsleiter Wasser­hygiene im LGA.

Das Robert-Koch-Institut (RKI) hatte bereits im vergangenen Jahr vor einem möglichen Legionellen­risiko gewarnt, infolge wochenlanger Schließungen von Hotels, Sportanlagen und Schwimmbädern.

Bei un­sach­gemäßer oder fehlender Wartung könne es nach der Corona-Pause zu einem erhöhten Wachs­tum dieser Bakterien in Trinkwasseranlagen gekommen sein, schrieb das RKI im „Epidemiologischen Bul­le­tin“. Betreiber sollten vor einer Wiedereröffnung ihrer Trinkwasseranlagen deshalb einen einwandfreien Betrieb sicherstellen.

Den Ratgeber des RKI zu Legionellose finden Sie hier.

Beginn der Urlaubszeit – Legionellenwachstum vorbeugen

Problematik

Zur Eindämmung des Corona-Virus waren/sind viele Schwimmbäder und Sporteinrichtungen u.a.  über eine lange Zeit ganz oder z.T. geschlossen. Die sukzessiven Lockerungen der einzelnen Bundesländer und der Bundesregierung sowie der Ferien- bzw. Urlaubsbeginn sorgen aber nun dafür, dass viele Einrichtungen wieder öffnen und dementsprechend auch genutzt werden.

Getroffene Vorkehrungen

Alle Betreiber sind in der Pflicht, auch während einer vorübergehenden Schließung der Einrichtungen – wie dies nun der Fall war – einen einwandfreien Betrieb der Trinkwasseranlage sicherzustellen. Im Epidemiologischen Bulletin (24/20) und auch in der Ausgabe 44/20 des Robert Koch Instituts wird darauf hingewiesen, dass es bei einer nicht sachgemäßen Wartung zu einem erhöhten Legionellenwachstum in den betreffenden Trinkwasseranlagen gekommen sein kann. Durch das Einatmen erregerhaltiger Aerosole, wie sie beispielsweise bei der Nutzung von Duschen oder Wasserhähnen einer Trinkwasseranlage mit erhöhter Legionellenkonzentration entstehen, können insbesondere abwehrgeschwächte Menschen an einer Lungenentzündung – der sogenannten Legionärskrankheit – erkranken. Sollten respiratorische Symptomen auftauchen, sollte eine entsprechende Testung durchgeführt wird.

Wichtige Maßnahmen zur Wiederöffnung – nach Corona und nach dem Urlaub

Neben den Maßnahmen zur und während der Außerbetriebnahme von Trinkwasserinstallationen, müssen die Betreiber von Hotels, Schwimmbädern etc. im Vorfeld der Wiedereröffnung, sprich der Inbetriebnahme, eine Reihe an Maßnahmen ergreifen (wir berichteten bereits):

„Die Maßnahmen vor Wiederinbetriebnahme einer Trinkwasseranlage sind in den bekannten Technischen Regelwerken beschrieben – u. a. in den Richtlinien DIN EN 806-5 und VDI 6023 sowie in den Arbeitsblättern W551 und W557 des Deutschen Vereins des Gas und Wasserfaches (DVGW). Hinweise zu gesundheitlichen Aspekten von Trinkwasserinstallationen finden sich auch im Umweltbundesamt-Ratgeber „Trink was – Trinkwasser aus dem Hahn“.

Wasserversorgung und Cyber-Security

Bild von Elchinator auf Pixabay

Die Bundesregierung hat zu diesem Thema am 14.12.2020 auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion geantwortet (PDF, acht Seiten). Interessant ist hierbei, dass es sich um die Beantwortung einer Nachfrage handelt. Im Juli 2020 hatte die Fraktion bereits eine Antwort der Bundesregierung bekommen (BT-Drucksache 19/20965, PDF, 12 Seiten). Damals wurden aus Sicht der Fraktion jedoch nicht alle Fragen ausreichend beantwortet.

Insgesamt konstatiert die Bundesregierung, dass beim Thema Cybersicherheit in der Wasserversorgungs-Infrastruktur in den zurückliegenden Jahren eine „signifikante Verbesserung“ erreicht wurde. Das sei u.a. auch auf das Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI-Gesetz) und der daraus resultierenden Verordnung zurückzuführen. Die Zahl von rund zehn Millionen Angriffe auf sog. KRITIS (Kritische Infrastrukturen), wie sie im BSI-Lagebericht 2019 Erwähnung finden und seitens der Fragesteller zitiert werden, könne seitens der Bundesregierung nicht nachvollzogen werden.

Digitalisierung als Konjunkturprogramm für Krankenhäuser

Foto: Miscea/CareTrialog

Im Juni 2020 hatte die Bundesregierung den Beschluss gefasst, die Krankenhäuser – Krankenhausfinanzierung obliegt vom Grundsatz her den Ländern – finanziell zu unterstützen. Per Pressemitteilung haben die Partner für Wasser die Diskussion im August u.a. begleitet. Tenor: Mittel auch für digitale Prozesse in der Trinkwasserversorgung zu verwenden. Am 18. September wurde das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) im Bundestag beschlossen. Jetzt stehen die Mittel für die Krankenhäuser abrufbereit.

Vorschläge mit Blick auf die Trinkwasserhygiene: Digitales Leitungs-Monitoring, Armaturenüberwachung, digital gesteuerte, berührungslose Armaturen, elektronische Temperatur- und Durchlaufkontrollen, Leckagen-Detektierung, zentrale, digital gestützte Meldesysteme, intelligente Verbrauchsmessung u.v.m.

Erstmals unterstützt damit der Bund unmittelbar die Krankenhäuser bei der Finanzierung ihrer Investitionen. Seit Anfang Oktober stellt der Bundeshaushalt jetzt Finanzmittel für die Krankenhäuser zur Verfügung. Der Schwerpunkt liegt ganz klar beim Thema digitale Prozesse.

Insgesamt geht es beim Krankenhauszukunftsgesetz um Fördermittel > 3 Mrd. EUR. Weitere Mittel kommen über die Ko-Finanzierung durch die Länder oder den Träger. Somit steht ein Fördervolumen von ca. 4,3 Mrd. EUR im Raum.

 

Schulbeginn in Norddeutschland

Foto: unsplash.com

In einigen Bundesländern enden die großen Ferien. Aufgrund der andauernden Corona-Krise waren die Abwesenheiten der Schüler und Lehrkräfte in diesem Jahr besonders lang. Ein Regelbetrieb, wie vor Corona ist ohnehin kaum möglich. Lang andauernder Leerstand von Klassenräumen und Schul-WC-Anlagen haben auch Auswirkungen auf die Trinkwasseranlagen in den Einrichtungen. Die Partner für Wasser haben in den zurückliegenden Wochen und Monaten mehrmals auf diese Zusammenhänge hingewiesen.

Anfang April ging es um die Außer- und Inbetriebnahme von Trinkwasserinstallationen. Ein Kommentar dazu greift es treffend auf und fordert mehr Informationen über diese gesundheitsrelevanten Zusammenhänge auch in den Medien Funk und Fernsehen. Im Juni wurde der Schulbetrieb zum Teil wieder aufgenommen, nachdem er im März zum Erliegen gekommen war. Auch dazu gab es auf dieser Seite einen Beitrag. Tenor: Im Sicherheitskonzept die Trinkwasserhygiene nicht vernachlässigen.

Bereits im Herbst 2019, also mehrere Monate vor der Corona-Pandemie, hat die Bundesregierung als Antwort auf eine parlamentarische Anfrage Auskunft über den Zustand der sanitären Anlagen an Schulen gegeben. Wörtlich heißt es dort u.a.: „Die Vermittlung einer guten Sanitärhygiene ist ein wichtiges und zentrales Erziehungsziel im Rahmen der Vermittlung von Grundlagen der Hygiene. Hier spielen Schulen eine maßgebliche Rolle und haben auch eine Vorbildfunktion, welche bei der Einübung von Hygienemaßnahmen essentiell ist.“ In unserem föderalen System sind Schulen und Bildung Ländersache. Dennoch muss es ähnlich wie im Bereich der Digitalisierung („Digitalpakt“) zu einer ausgeprägteren Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern kommen, damit die Grundvoraussetzungen für einen sicheren Schulbetrieb – also auch die hygienisch einwandfreie Versorgung der Schüler und Lehrer mit Trinkwasser – gewährleistet sind.

Mit Blick auf den heutigen Schulbeginn in Mecklenburg-Vorpommern sei auf eine parlamentarische Anfrage initiiert durch die Partner für Wasser im März 2019 mit dem Schwerpunkt Krankenhäuser und Pflegereinrichtungen verwiesen. Die Aussagen sind zum Teil alarmierend. Wir werden diese Anfrage an die Abgeordneten noch auf den Schulbetrieb ausweiten, damit diese sie an die Landesregierung herantragen können. Wenn Schulen im o.g. Sinne auch Sanitärhygiene vermitteln sollen, müssen sie entsprechend ausgestattet sein und werden.

Allen Schülerinnen, Schülern, Lehrerinnen und Lehrern einen guten, gesunden Start ins neue Schuljahr! Und bitte dran denken: Trinkwasserhyigene ist ein wichtiger Bestandteil der allgemeinen Hygiene.

 

Covid-19: Außer- und Inbetriebnahme von Trinkwasserinstallationen

Sukzessive haben Bund und Länder Ausgangsbeschränkungen eingeführt, um Menschenansammlungen zu verhindern, die zu einer zu großen Anzahl an Neuinfektionen in zu kurzer Zeit geführt hätten. Weitere Maßnahmen zur Eindämmung des Virus sind unter anderem temporäre Schließungen von Einrichtungen wie Schulen, Kindertagesstätten, Sportstätten, Hotels und anderer gewerblich und öffentlich Benutzer Gebäude.

Welche Auswirkungen haben diese temporären Schließungen auf die Trinkwasserinstallationen und was sollte man für die spätere Inbetriebnahme beachten?

Außerbetriebnahme:

  • Risiko: Es kommt zu einem unregelmäßigen Wasserdurchlauf, der die Gefahr einer mikrobiellen Verkeimung mit Legionellen und anderen pathogenen Keimen im Trinkwasser stark erhöht.
  • Pflicht: Auf Basis der Trinkwasserverordnung, muss trotz derzeitiger Nicht-Nutzung der Trinkwasserinstallationen permanent sichergestellt werden, dass eine bestimmungsgemäße Nutzung erfolgt.
  • Maßnahmen: Es gilt, sämtliche Wasserentnahmestellen nach spätestens 3 Tagen aktiv zu durchspülen (Warm- und Kaltwasser). Bei Betriebsunterbrechungen von mehr als 72 Stunden kann die Abschaltung der Trinkwassererwärmungsanlage erwogen werden.

 

Inbetriebnahme:

  • Maßnahme: Nach spätestens einer Woche ist, bei gleichzeitiger Öffnung mehrerer Entnahmestellen, der Wasserdurchlauf von mindestens 5 Minuten zu gewährleisten.
  • Pflicht: Nach maximal 4 Wochen sollte ein vollständiger Wasseraustausch an allen Entnahmestellen durch Spülung mit Wasser nach DVGW-Arbeitsblatt 557 durchgeführt werden. Bei Unterbrechung der Trinkwasserentnahme über diesen Zeitraum sind zusätzliche mikrobiologische Kontrolluntersuchungen (allgemeine Keimzahl) und Legionellen durchzuführen, und zwar sowohl in den Kalt- als auch in den Warmwasserleitungen.
  • Da eine Stilllegung von mehr als 6 Monaten nicht unwahrscheinlich ist, ist sogar die Anschlussleitung durch das dortige Wasserversorgungsunternehmen abzutrennen und zur Wiederinbetriebnahme gemäß DIN EN 806-4 vorzugehen.

 

Mehr Informationen finden Sie unter Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V., Landessportbund Mecklenburg-Vorpommern, Deutscher Verein der qualifizierten Sachverständigen für Trinkwasserhygiene – DVQST e.V.

Gefährdet der Investitionsstau in Krankenhäusern die Trinkwasserhygiene?

In unserem letzten Beitrag ging es um die Gefahr von Cyberangriffen auf die Trinkwasserversorgung von Krankenhäusern.

Hinzu kommt: Krankenhäuser kämpfen bundesweit mit einem Investitionsstau in Milliardenhöhe. Drei Milliarden Euro fehlen laut Schätzung der Deutschen Krankenhausgesellschaft. Gefährdet das auch die Trinkwasserhygiene in den Häusern?

Dazu sagte Christian Zehetgruber in unserem WebTalk am 15. Juli folgendes (Video-Clip: 5 Min.):

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

 

Christian Zehetgruber
Als Leiter des Fortbildungszentrums der Grünbeck Wasseraufbereitung GmbH ist er für das branchenweit renommierte Weiterbildungsprogramm des Unternehmens unter anderem für den SHK-Markt (Sanitär, Heizung, Klimatechnik) verantwortlich.

 

Welche Konsequenzen hat das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 für Krankenhäuser, Pflegeheime, Arztpraxen und weitere Gesundheitseinrichtungen?

Dazu mehr in unserem nächsten Beitrag kommende Woche.


Sie sind Experte oder haben Sie ein Thema für den Partner für Wasser-WebTalk? Dann melden Sie sich bei uns! Schicken Sie uns Ihre Ideen und Vorschläge im Zusammenhang mit Trinkwasserhygiene und Healthcare per Email an kontakt@partnerfuerwasser.de

SCHULBAU Magazin berichtet über Studie zur Trinkwasserhygiene im Schulbereich

2018 hat Partner für Wasser das IESK, das Institut für empirische Sozial- und Kommunikationsforschung e.V., mit der Befragung von 25.000 Schulen in Deutschland zum Zustand ihrer Trinkwasseranlage beauftragt. Rund 1.000 Schulen haben mitgemacht.

Eine Übersicht der Ergebnisse finden Sie hier

Mehr Informationen über die durchgeführte Studie und die daraus gewonnenen Erkenntnisse finden Sie außerdem in der kommenden Ausgabe 2-19 des „SCHULBAU Das Magazin von der Kita bis zum Campus“. Gerne können Sie auch auf der Homepage www.schulbau-messe.de“ vorbeischauen, um mehr über den Neu-, Aus- und Umbau von Bildungsbauten im Innen- sowie im Außenbereich zu erfahren.

Sicherheit in sensiblen Bereichen

Wasseraufbereitung in Pflegeeinrichtungen

Wasserqualität in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen

Hygiene und Zuverlässigkeit

Kontakt

Partner für Wasser e.V.
Albrechtstraße 13, Aufgang A
10117 Berlin
030 / 84712268-43
kontakt@partnerfuerwasser.de