DGKH veröffentlicht Stellungnahme – Legionellosen und Energiesparmaßnahmen

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Namhafte Expert:innen aus verschiedensten Bereichen der Krankenhaushygiene haben in einer Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH) ihre Einschätzungen zum o.g. Thema abgegeben. Prof. Dr. Dr. med. Martin Exner vertritt die DGKH als Präsident. Zudem wird die Stellungnahme von Vertreter:innen des Instituts für Krankenhaus- und Umwelthygiene, Campus Kiel am Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, der TU Dresden, Institut für Energietechnik, Professur für Gebäudeenergietechnik und Wärmeversorgung, dem Institut für Hygiene und Öffentliche Gesundheit am Universitätsklinikum Bonn sowie der Präsidentin der Gesellschaft für Hygiene, Umweltmedizin und Präventivmedizin (GHUP), Umweltbezogener Gesundheitsschutz und Prävention, Klinik der Universität München unterstützt.

Die verschiedenen Hygienefachgesellschaften warnen vor falschen Energiesparmaßnahmen im Kalt- und Warmwasserbereich von Trinkwasserinstallationen. Es werden zudem Empfehlungen zu möglichen Energieeinsparmaßnahmen in der Trinkwasserinstallation gegeben, die mit der fachgerechten Legionellenprävention im Einklang stehen. Für den Fall, dass diese Hinweise nicht beachtet werden, sei mit einer Zunahme von Legionellosen zu rechnen, so die Autor:innen.

Die vollständige Stellungnahmen finden Sie hier.

Gesundheitsminister bildet Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung

Bei der Kommission handelt es sich um Expertinnen und Experten aus den Bereichen Versorgung (Pflege und Medizin), Ökonomie und Rechtswissenschaften, zum Teil mit praktischer Klinikerfahrung. Koordinator ist Prof. Tom Bschor. Die Runde soll sich in den kommenden Tagen konstituieren und ihre Arbeit aufnehmen.

Die neue Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung steht. Allerdings wäre es aus Sicht der Partner für Wasser ratsam, mit Blick auf Investitionsentscheidungen, auch technische Aspekte wie die Trinkwasserhygiene im Gremium zu berücksichtigen.

„Erarbeitet werden sollen schriftliche Stellungnahmen zu einzelnen Fragen der Krankenhausversorgung. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, sollen die Empfehlungen Grundlagen für Krankenhausreformen ab dem Jahr 2023 werden“, teilt das BMG mit. Lauterbach betont, dass es eine „Arbeitskommission“ und keine „Gutachtenskommission“ sei. Auf der Agenda stünden: Notfallversorgung, Pflegemangel, Vergütung, Investitionen und die Rolle des Bundes bei der Krankenhausplanung. 

Die Länder sollen mit eingebunden werden. Vertreter der Selbstverwaltung findet man auf der Liste nicht. „Das ist eine wissenschaftliche Kommission“, betont der Minister.

Alle 16 Mitglieder der Kommission finden sich hier.

AKG-Preis 2022: Herausragende Krankenhausbauten gesucht

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Zum vierten Mal wollen die Architekten für Krankenhausbau und Gesundheitswesen e.V. (AKG) ihren Preis für herausragende Gesundheitsbauten vergeben. Die Verleihung soll auf der Medica 2022 stattfinden. Bedauerlicherweise wird der Aspekt Trinkwasserhygiene bei den Projekten bisher nicht ausdrücklich berücksichtigt.

Teilnahme bis März möglich

Bei der Ausschreibung teilnehmen dürfen alle in Kammern oder gleichartigen Institutionen zugelassene Architekten und Architektinnen mit den jeweiligen Bauherrschaften, begrenzt auf den deutschsprachigen Raum. Sowohl komplette Bauten als auch einzelne Abschnitte eines Projektes dürfen bis spätestens 1. März 2022 eingereicht werden.

Die einzureichenden Unterlagen sowie weitere Infos zur Teilnahme sind unter diesem Link abrufbar.

Abschlussbericht Enquetekommission Landtag Niedersachsen: Für eine qualitativ hochwertige und wohnortnahe medizinische Versorgung

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Die Krankenhausplanung in Deutschland obliegt den Bundesländern – ebenso die bestandserhaltenden Maßnahmen sowie deren Investitionen. Mittel für den laufenden Betrieb (Personal, medizinisches Material etc.) kommt von den Leistungsträgern – gesetzliche und private Krankenversicherungen. So einfach, so klar. In Wirklichkeit ist es komplizierter. In Wirklichkeit schieben Kliniken in Deutschland einen riesigen Berg an Investitionen vor sich her. Laut  Investitionsanalyse 2019 des GKV-Spitzenverbandes lag die Summe bei über sechs Mrd. Euro. Davon konnten die Länder gerade einmal die Hälfte stämmen.

Die Partner für Wasser weisen seit Jahren (u.a. Studie 2016) darauf hin, dass fehlende Investitionsmittel nicht zur völligen Vernachlässigung der Trinkwasserhygiene in diesen wichtigen Einrichtungen der öffentlichen Daseinsvorsorge kommen darf.

Im Ergebnis führten die knappen Ländermittel 2020 u.a. zum Krankenhauszukunftsgesetz, wo der Bund Fördermittel i.H. von insgesamt 4,3 Mrd. Euro angekündigt hat. Ein Schwerpunkt hierbei ist die Digitalisierung. Der Enquete-Bericht aus Niedersachsen orientiert sich an dem insgesamt vorhandenen Engpass und versucht, für die Zukunft neu zu ordnen und Schwerpunkte zu bilden.

Vertreter der Partner für Wasser haben diese Themen 2019 vor Ort mit der langjähren Regierungspartei und jetzigen CDU-Opposition besprochen. Herausgekommen ist eine parlamentarische Anfrage inkl. Antwort der Landesregierung, wo nach wie vor viele Punkte der Bearbeitung harren.

Inhalte des Abschlussberichtes:

  • Die Enquetekommission hat festgestellt, dass Krankenhäuser einen zentralen Stellenwert bei der Ge­sundheitsversorgung der Bevölkerung haben.
  • Einige Leistungen der rund 170 Krankenhäuser des Landes sollen konzentriert und die Kliniken dann in die drei Stufen Grund-, Schwerpunkt- und Maximalversorger einsortiert werden.
  • Die Grünen fordern eine Verdopplung der Krankenhausfinanzierung auf 520 Millionen Euro im Jahr.
  • Die FDP mahnt an, die regionalen Gesundheitszentren dürften nicht stärker öffentlich geför­dert werden als andere Versorger.
  • Klares Bekenntnis zu einer verbesserten Investitionsfinanzierung
  • In der nächsten Wahlperiode müssen Neubauvorhaben rechtssicher gegenfinanziert werden
  • Forderungen nach einer strukturellen Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes

Seit dem 04.03.2021 ist in Nordrhein-Westfalen das „Dritte Gesetz zur Änderung des Krankenhausgestaltungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen“ in Kraft. Hier geht es um die Änderung der Krankenhausplanung anhand eines entsprechenden Gutachtens: Link

Quelle: 

Abschlussbericht der parlamentarischen Enquete-Kommission vom 22.02.2021 (LT-Drucksache: 18/8650, PDF, 335 S.): Link
Pressemitteilung GKV-Spitzenverband vom 21.03.2019: Link

Antrag im Bundestag: Krankenhausfinanzierung der Zukunft – Mehr Investitionen und weniger Bürokratie

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Die FDP-Bundestagsfraktion hat Ende Januar 2021 einen Beschlussantrag im Bundestag eigebracht mit dem Titel: „Krankenhausfinanzierung der Zukunft – Mehr Investitionen und weniger Bürokratie“ – Drucksache 19/26191

Die Fraktion schlägt dem Parlament vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Abbau des Investitionsstaus in der Krankenhausfinanzierung und
Entbürokratisierung des Fallpauschalensystems (DRG)

Es wird vorweg geschickt, dass es in Deutschland das Prinzip der dualen Krankenhausfinanzierung gibt. Dabei übernehmen die Krankenkassen (Gesetzliche/Private Krankenversicherung) die Behandlungskosten, und die Bundesländer die Investitionen in die Krankenhäuser (Bau, Ausstattung etc.). Die Oppositionspartei begrüßt im Wesentlichen, dass die Abrechnungssysteme der Behandlungen immer wieder reformiert wurden. In den 1970er Jahren haben Krankenhäuser pro Behandlungstag und Patient eine feste Pauschalvergütung erhalten. Diese war unabhängig von Faktoren wie Fachabteilung, Krankheit oder Komplexität des Eingriffs. Hier sind die Kosten völlig aus dem Ruder gelaufen und das führt letztlich dazu, 2003 das Australische DRG System übernommen wurde. Dieses System wurde schließlich auf die G-DRGs (GermanDRG) umgestellt.

Konkret fordert der FDP-Antrag die Einsetzung einer Experten-Kommission, die prüfen soll, welche alternativen Finanzierungsmodelle zur Krankenhausfinanzierung genutzt werden können. Es müsse darauf geachtet werden, „dass die Grundversorgung durch stationäre Einrichtungen, unter Beibehaltung des Leitsatzes „ambulant vor stationär“, gestärkt und flächendeckend sichergestellt werden kann. Weitere Ziele der Modelle sollen die Qualitätsverbesserung durch Spezialisierung der Krankenhäuser auf bestimmte Eingriffe und der Aufbau einer integrierten Gesundheitsversorgung mit fließenden Sektorengrenzen zwischen ambulanter und stationärer Versorgung sein.“

Quelle: Antrag FDP-Bundestagsfraktion, PDF, 4 S.: Link

Hygienethemen haben Hochkonjunktur

Die Corona-Pandemie macht eines ganz deutlich: Hygiene in allen Bereichen, hat oberste Priorität. Das gilt für den Umgang der Menschen untereinander im öffentlichen Raum. Das gilt und galt schon immer im Umgang mit Lebensmitteln – gerade in der Gastronomie. Und das gilt mit Blick auf das Trinkwasser, unserem wichtigsten Lebensmittel zu aller erst.

Die Erreger von Krankheiten haben leichtes Spiel, wenn Hygieneregeln nicht beachtet werden. In den frühen Zeiten der Industrialisierung, wo Menschen und Tiere begannen, auf engstem Raum zusammenzuleben, grassierten Krankheiten mit oft tödlichem Ausgang: Cholera, Typhus, Tuberkulose und vieles mehr. Menschen steckten sich rasch durch Ausscheidungen aller Art an, weil diese nicht „sauber“ und unter Einhaltung von Hygienemindestregeln entsorgt wurden. Diesen Zusammenhang von Armut, Krankheit und damit Nährboden für Erreger konnten wir zum Glück größtenteils hinter uns lassen.

Das Prinzip „Krankheitserregerübertragung durch Flüssigkeit“ aber wird bleiben. Zwei Menschen unterhalten sich und durch Aerosole aus Speichel erfolgt dann die Infektion. Aerosole sind unsere täglicher Begleiter: Kleinste Wasserpartikel, die z.B. vom Wasserhahn beim Einschenken eines Glases Wasser abgesprüht werden. Aerosole werden von Klimaanlagen freigesetzt. Oder Aerosole entstehen durch die Munddusche beim Zahnarzt. Seit Monaten wird über dieses Thema breit diskutiert.

Das Corona-Virus hat zweifelsohne dazu beigetragen: Es entsteht eine anderes, ein neues Hygiene-Bewusstsein. Diese neue Sensibilität überträgt sich auch auf den Umgang mit Trinkwasser. Insbesondere im Healthcare-Sektor, der einerseits durch die Vielzahl von Covid-19 Erkrankten herausgefordert wurde und wird. Andererseits handelt es sich bei den Einrichtungen der öffentlichen Gesundheitsdaseinsvorsorge um große, komplexe Gebäude mit viel Technik und vielen Einfallstoren für Krankheiten. Ironischerweise sind diejenigen, die sich im Krankenhaus oder in einer Pflegeeinrichtung aufhalten, per se schon geschwächt – entweder krank oder alt, oder sogar beides.

In solchen Einrichtungen spielen darum Wasserthemen eine sehr große Rolle: Wasser wird z.T. in absoluter Reinheit benötigt. Es gibt viele unterschiedliche Entnahmestellen in einem solchen Haus. Nutzwässer bedürfen ebenfalls der besonderen Behandlung. Sie können nicht wie normales Abwasser behandelt werden. Wasserhygiene ist im Gesundheitsbereich folglich oberstes Gebot.

Das wiederum führt unmittelbar zum Zustand der Trinkwasserinstallation, über die die Versorgung läuft. Dieses komplexe System mit Pumpen, Leitungen, Armaturen, Druckausgleichsanlagen, Warmwasseraufbereitungen etc. muss einwandfrei funktionieren, damit das dreifache Grundgesetz für Wasser eingehalten werden kann: Kaltes Wasser muss kalt bleiben, warmes Wasser muss warm bleiben und Wasser muss fließen.

Das Thema „Wasser in Bewegung“ ist natürlich gerade jetzt, wo nach der Hochphase der Corona-Einschränkungen viele Gebäude vom Bürohochhaus, über die Gastronomie bis hin zu den Schulen und Sporteinrichtungen wieder hochgefahren werden, besonders wichtig. Über Wochen und Monate stand das Wasser. Stehendes Wasser neigt bei entsprechender Temperatur innerhalb weniger Tage dazu, gefährliche Biofilme auszubilden. Ohne entsprechende Reinigung bleiben diese in den Leitungen und breiten sich dort weiter aus.

Die Schulen sind nach wie vor besonders in den Blick zu nehmen: Nach langer Corona-Zwangspause geht es fast nathlos über in die großen Ferien mit weiteren Wochen des betrieblichen Stillstands. Noch nie waren Schulen in Deutschland so lange außer Betrieb. Diese Dinge müssen Anlagenbetreiber verstärkt im Blick behalten. Im Falle einer Havarie können sie persönlich haftbar gemacht werden. Wer die Nutzer seiner Einrichtung und sich selbst schützen will, achtet folglich auf höchste Hygienestandards – ein Zuviel ist hier fast nicht möglich!

 

Überblick: PfW-Studien im Healthcare-Bereich

Letzte Aktualisierung: Juli 2023

Wofür die Partner für Wasser stehen:

Seit Gründung 2016, setzt sich der Verband Partner für Wasser e.V. für den Erhalt und die Verbesserung der Trinkwasserhygiene im Healthcare-Bereich ein. Insbesondere in Krankenhäusern, Pflegeheimen, schulischen Einrichtungen, wo ein hohes Maß an Hygiene und Sicherheit gewährleistet sein muss, kommt es auf beste Produkte und einwandfreie Werkstoffe an. Besonders im Umgang mit kranken oder alten Menschen, deren Immunsysteme geschwächt sind, müssen bestehende Normen strengstens eingehalten sowie höchste Qualitäts- und Sicherheitsansprüche erfüllt werden. Klares Profil:

  • Fokus Gesundheitswesen
  • Politische Ausrichtung
  • Neutrales Handeln

„Darum ist die primäre Zielsetzung der Partner für Wasser e.V. die Anwender in Healthcare-Einrichtungen für notwendige Maßnahmen zu sensibilisieren, um dort eine optimale Trinkwasserqualität zu gewährleisten oder nachhaltig zu verbessern“, betont der Vorsitzende, Joachim Stücke.

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Anneke Kim Sarnau im Interview mit CareTRIALOG über ihren neuen Film und Krankenhaushygiene

Anneke Kim Sarnau lebt mit ihrem Lebensgefährten und ihren zwei Kindern (3 und 6) in Berlin. Bekannt ist sie durch ihre Rolle als Ermittlerin Katrin König im Rostocker „Polizeiruf 110“ an der Seite von Charlie Hübner alias Alexander Bukow.

„Es ist absurd, dass der Ort, der Menschen helfen soll, eine Gefahr für sie darstellt.“, sagt die Schauspielerin im Interview mit CareTRIALOG, dem Pflegenetzwerk im Internet, das von unserer Partner für Wasser-Expertin Tanja Ehret initiiert wurde.

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Sicherheit in sensiblen Bereichen

Wasseraufbereitung in Pflegeeinrichtungen

Wasserqualität in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen

Hygiene und Zuverlässigkeit

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